Inklusionsunternehmen oder Werkstatt?

Du hast eine Behinderung und stehst vor der Entscheidung, in einem Inklusionsunternehmen oder in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) zu arbeiten?

Du arbeitest bereits in einer WfbM und überlegst, ob ein Wechsel in ein Inklusionsunternehmen das richtige für Dich ist?

Wir wollen Dir Mut machen, den Schritt auf den allgemeinen Arbeitsmarkt zu wagen. Inklusionsunternehmen bieten eine tolle Chance dazu. Warum das so ist, erfährst Du, wenn Du unsere guten Gründe für eine Ausbildung in einem Inklusionsunternehmen durchliest.

Fragen oder fehlt etwas?

Dann kontaktiere uns gerne unter mehrwert-inklusive@bag-if.de

Du wünschst Dir Unterstützung und Begleitung in der Ausbildung? Dann klick hier und schau auf unserer Seite zur Unterstützung in der Ausbildung vorbei.

Gute Gründe für eine Ausbildung in einem Inklusionsunternehmen

Auszubildende zur Verkäuferin in einem Lebensmittelmarkt. Hashtag "Best-Sellerin".

Profi in einem ganz normalen Job sein. Du wünschst Dir einen ganz normalen Job auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt? Du willst Dich als Fachkraft oder Fachhelfer*in ausbilden lassen und Teil eines professionellen Teams sein?  Inklusionsunternehmen machen es möglich. Inklusionsunternehmen haben sich darauf spezialisiert, Menschen mit und ohne Behinderung auszubilden und zu beschäftigen. Sofia war von Anfang an klar, dass sie diesen Weg gehen will.

Sofia entschied sich direkt nach der Schule für ein Praktikum im Nahkauf Lorsch, eine Filiale des Inklusionsunternehmens aqb. Sie wollte herausfinden, ob der Beruf der Verkäuferin und das Unternehmen zu ihr passt. Nach einigen Wochen war für sie klar, hier will sie sich ausbilden lassen. Sofia hat sich von Beginn an dazu entschlossen, die Ausbildung um ein Jahr zu verlängern. Der Vorteil, Sofia hat mehr Zeit um in Betrieb und Schule zu lernen und sich auf ihre Prüfungen vorzubereiten. Zusätzliche Unterstützung erhält sie bei Bedarf von ihrem Integrationsfachdienst (IFD). Die zusätzliche Zeit und die Unterstützung des IFDs helfen ihr, die Ausbildung auch mit ihrer Lernbehinderung erfolgreich zu absolvieren.

Mitarbeiter in Fahrradwerkstatt. Hashtag "Radantrieb"

Den Lebensunterhalt selbst verdienen und finanziell auf eigenen Beinen stehen. In Inklusionsunternehmen erhältst Du für Deine Arbeit einen regulären Lohn. Dieser ermöglicht es Dir, ein finanziell unabhängiges Leben zu führen. Lars hat dieses Ziel angespornt.

Lars wechselte von einer WfbM in die Radstation Werne, eine Filiale des Inklusionsunternehmens DasDies Service GmbH. Hier startete er zunächst mit einem Praktikum. Es folgte die Ausbildung und schließlich die Festanstellung. Heute sagt Lars: „Es ist ein tolles Gefühl finanziell auf eigenen Beinen zu stehen, sich eine eigene Wohnung mieten zu können und sich die Dinge leisten zu können, die man für ein gutes Leben braucht“.

Mitarbeiterin im Supermarkt. Hashtag "Küchenfee", da sie für die Backwaren zuständig ist.

Die Chance, über Dich selbst hinauszuwachsen. In Inklusionsunternehmen kannst Du Dich in Deinem Tempo ausbilden und qualifizieren lassen. Die verschiedenen Bereiche und Tätigkeiten im Unternehmen bieten Dir die Möglichkeit, Dich stets weiterzuentwickeln und Neues auszuprobieren. Gülüzars Geschichte ist dafür ein tolles Beispiel.

Gülüzar arbeitete in einer WfbM und war auf der Suche nach neuen Herausforderungen. Mithilfe eines Praktikums wagte sie den Schritt in ein Unternehmen des allgemeinen Arbeitsmarkts: dem Nahkauf Sandhausen, eine Filiale des Inklusionsunternehmens aqb. Sie begann mit einfachen Tätigkeiten, wie dem Einräumen von Regalen. Mit der Zeit wurde sie immer sicherer in ihren Aufgaben und fragte nach neuen Herausforderungen. Stück für Stück bekam sie mehr Verantwortung zugewiesen. Heute leitet sie selbstständig die Backabteilung des Supermarkts. Eine tolle Erfolgsgeschichte, die nur möglich wurde, weil Gülüzar sich Stück für Stück neuen Herausforderungen gestellt hat.

 

Bild von Carola mit Hashtag #Zielfinderin

Teil eines inklusiven Teams sein. Das Besondere an Inklusionsunternehmen ist, dass in ihnen Menschen mit und ohne Behinderung Hand in Hand zusammen arbeiten, und zwar auf Augenhöhe. Die Arbeitsplätze sind barrierearm gestaltet und die Personalführung inklusiv ausgerichtet – davon profitieren letztlich alle! Menschlichkeit und Zusammenhalt wird in Inklusionsunternehmen großgeschrieben, Anderssein ist hier normal. Das hat auch Carola überzeugt. 

Carola lässt sich in der Bio-Gärtnerei des Inklusionsunternehmens VIA Integration gGmbH als Gemüsegärtnerin ausbilden. Sie findet es toll, mit so vielen unterschiedlichen Menschen zusammenzuarbeiten. Auf ihre Behinderung wird in der Ausbildung große Rücksicht genommen. Sie kann offen über die Themen sprechen, die sie beschäftigen. Das ist Carola wichtig und macht ihr Mut.

 

Wie kann ich herausfinden, ob eine Ausbildung in einem Inklusionsunternehmen das richtige für mich ist?

Wir empfehlen, es einfach auszuprobieren. Am besten mithilfe eines Schnupper-Praktikums. Viele Inklusionsunternehmen bieten solche Praktika an. Wenn Du noch Fragen zum Thema Ausbildung in einem Inklusionsunternehmen hast, dann schau doch mal auf unserer Seite „Ausbildung in einem Inklusionsunternehmen“ vorbei oder schreib uns eine E-Mail an mehrwert-inklusive@bag-if.de

Was ist, wenn ich mit der Ausbildung in einem Inklusionsunternehmen überfordert bin?

Kein Grund zur Sorge, Inklusionsunternehmen bieten Dir bei Bedarf Unterstützungsangebote, z. B. durch arbeitsbegleitende Betreuung oder Qualifizierungsmaßnahmen. Schau hierzu gerne auf unserer Seite „Unterstützung in der Ausbildung“ vorbei.

Besteht die Möglichkeit, wieder in die WfbM zurückzuwechseln bzw. mich zu einem späteren Zeitpunkt für eine WfbM zu entscheiden?

Diese Möglichkeit hast du immer. Menschen, die aus einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wechseln, haben das uneingeschränkte Rückkehrrecht in die WfbM. Eine Frist für das Rückkehrrecht in die WfbM gibt es nicht.

Was passiert mit meinem Rentenanspruch, wenn ich aus einer WfbM in den allgemeinen Arbeitsmarkt wechsle?

Das sogenannte „Rentenprivileg“ bleibt bei einem Wechsel in ein Inklusionsunternehmen erhalten. Arbeitnehmer*innen mit Behinderung gelten in diesem Fall als gleichgestellt mit Menschen, die in einer WfbM arbeiten.

Anders verhält es sich, wenn Du in einen Betrieb des allgemeinen Arbeitsmarkts wechselt, der kein anerkanntes Inklusionsunternehmen ist. In diesem Fall verlierst Du Dein Rentenprivileg. Es finden die allgemeinen Regelungen des Sozialversicherungsrechts im Rahmen des „Budgets für Arbeit“ Anwendung. Ehemalige Werkstattbeschäftigte werden genauso eingestuft wie andere Beschäftigte in dem Betrieb. Da die Anspruchsberechtigten voll erwerbsgemindert sind, besteht allerdings Versicherungsfreiheit in der Arbeitslosenversicherung.