Unterstützung in der Ausbildung

Juhu, die Ausbildung beginnt! Vor Dir liegen spannende Jahre, in denen Du viel erleben und lernen wirst. So aufregend der Weg einer Berufsausbildung ist, so herausfordernd kann er aber auch manchmal sein. In Deiner Ausbildung wirst Du womöglich der einene oder anderen Schwierigkeit begegnen. Das ist normal und gehört dazu. Deine Ausbilder*innen und Lehrer*innen sind da, um Dich bei Problemen zu unterstützen. Wenn Du eine Behinderung hast, ist auch der Integrationsfachdienst ein wichtiger Ansprechpartner. Er unterstützt Dich tatkräftig dabei, dass Deine Ausbildung gelingt.

Neben Deinen wichtigsten Ansprechpartnern gibt es eine Vielzahl an Unterstützungsangeboten für Menschen mit und ohne Behinderung. Welche Möglichkeiten es gibt, haben wir im Folgenden aufgelistet. Klicke auf die einzelnen Felder, um mehr zu erfahren.

In manchen Bundesländern gibt es besondere Unterstützungsangebote. Diese wirst Du hier nicht finden. Es lohnt sich also, sich auch bei der zuständigen Kammer, dem Jobcenter und Integrationsfachdienst über Möglichkeiten der Unterstützung zu informieren.

Fragen oder fehlt etwas? Dann kontaktiere uns unter mehrwert-inklusive@bag-if.de

Auszubildende zur Verkäuferin in einem Lebensmittelmarkt. Hashtag "Best-Sellerin".

„Ich bekomme bei Bedarf schulische Unterstützung vom IFD. Das hilft mir, mit meiner Lernbehinderung die Ausbildung zu schaffen.“

Sofia, Auszubildende im NAHKAUF LORSCH

Unterstützende Leistungen

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Assistierte Ausbildung

LEISTUNGSTRÄGER: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, JOBCENTER

nach § 74 ff. SGB III

Die Assistierte Ausbildung (AsA) unterstützt Dich und Deinen Ausbildungsbetrieb in allen Phasen der Berufsausbildung.

#AUSBILDUNGSSTART: Solltest Du noch keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, hilft Dir die Assistierte Ausbildung dabei herauszufinden, welcher Beruf und welches Unternehmen zu Dir passt. Du erhältst Bewerbertraining, Berufsorientierung und Unterstützung bei der Ausbildungsplatzsuche.

#AUSBILDUNGZEIT: Wenn Du weiterhin Unterstützung wünschst, hilft Dir die Assistierte Ausbildung während Deiner Ausbildungszeit bei fachlichen und alltäglichen Herausforderungen. Dafür existiert kein exakter Plan. Die Hilfen werden ganz individuell auf Dich und Deinen Betrieb zugeschnitten. Möglich ist zum Beispiel, dass Du Nachhilfe erhältst oder, dass Dich eine Sozialpädagogin oder ein Sozialpädagoge unterstützt.

#AUSBILDUNGSABSCHLUSS: Das Ziel der Assistierten Ausbildung ist es, Dich zum erfolgreichen Berufsabschluss zu begleiten. In der Abschlussphase kann sie Dich bei Bedarf mit intensiver Prüfungsvorbereitung und zusätzlicher Nachhilfe unterstützen.

Die Assistierte Ausbildung könnte für Dich geeignet sein, wenn Du Schwierigkeiten dabei hast, einen passenden Ausbildungsplatz zu finden. Aber auch, wenn Du Dir Begleitung und Unterstützung während der Ausbildung wünschst, da Dir zum Beispiel das Lernen schwerfällt oder Du mit persönlichen Problemen zu kämpfen hast.

Die Assistierte Ausbildung kann vor und während der betrieblichen Ausbildung bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden. Die Dauer der Begleitung ist individuell. Sie endet spätestens mit dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss. 

Du interessierst Dich für die Assistierte Ausbildung? Dann ist Deine Sachbearbeiterin oder Dein Sachbearbeiter in der Agentur für Arbeit Dein richtiger Ansprechpartner.

Ausbildung in Teilzeit

In manchen Betrieben ist es möglich, die Ausbildung in Teilzeit zu absolvieren. Das bedeutet, dass sich Deine wöchentliche Ausbildungszeit verkürzt. Die Ausbildungsdauer verlängert sich entsprechend. Verkürzt Du beispielsweise Deine wöchentliche Ausbildungszeit um die Hälfte, verlängert sich Deine Ausbildung um das Doppelte.

Die Ausbildungszeiten in der Berufsschule können in der Regel nicht verkürzt werden. Das heißt, der Berufsschulunterricht findet in Vollzeit statt.

Eine Ausbildung in Teilzeit kommt insbesondere für Eltern mit kleinen Kindern infrage, aber auch für Menschen, die aufgrund einer Behinderung
oder gesundheitlichen Beeinträchtigungen verkürzte Arbeitszeiten benötigen.

Du interessierst Dich für eine Ausbildung in Teilzeit? Dann erkundige Dich bei Deinem Wunschausbildungsbetrieb, ob dies möglich ist. Wenn ja, klärst Du gemeinsam mit dem Betrieb, um wie viel Stunden und an welchen Tagen Du kürzer arbeitest. Anschließend beantragt Ihr gemeinsam die Teilzeitausbildung. Das Berufsbildungsgesetz gibt vor, welche Stelle dafür zuständig ist, zum Beispiel die Handwerkskammer.

Ausbildung bei einem Bildungsträger

Ein Bildungsträger kann Dich während Deiner Ausbildung unterstützen und begleiten. Zum Beispiel in Form von Nachhilfeunterricht und sozialpädagogischer Betreuung. Lässt Du Dich bei einem Bildungsträger ausbilden, nennt sich das außerbetrieblichen Ausbildung (BaE). Erfahre mehr über die verschiedenen Formen der außerbetrieblichen Ausbildung auf unserer Seite „Ausbildungsmöglichkeiten“.

Speziell für Auszubildende mit Behinderung oder Gleichstellung

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Arbeitserprobung

LEISTUNGSTRÄGER: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, JOBCENTER

nach § 49 Abs. 4 SGB IX

Eine Arbeitserprobung ist ein Angebot zur Berufsvorbereitung. Sie dauert bis zu vier Wochen und hilft Dir herauszufinden, ob Dein Wunschberuf zu Dir passt. Vermittelt wird sie von Deiner Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Durchgeführt wird sie von einem Bildungsträger. Der Bildungsträger ermöglicht es Dir, typische Tätigkeiten eines Berufes oder eines Berufsfeldes kennenzulernen und Deine Fähigkeiten, Stärken und Einschränkungen durch konkretes Ausprobieren der beruflichen Aufgaben herauszufinden.

Dabei wird auch geklärt, ob für den künftigen Ausbildungsplatz eine bestimmte Ausstattung benötigt wird und ob im Unterricht der Berufsschule stützende Hilfen erforderlich sind.

Du interessierst Dich für eine Arbeitserprobung? Dann sprich Deine Berufsberatung der Agentur für Arbeit an.

Begleitete betriebliche Ausbildung

LEISTUNGSTRÄGER: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, JOBCENTER

nach § 117 SGB III

Die begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) richtet sich an junge Menschen mit Behinderung, die Unterstützung auf dem Weg in eine Ausbildung sowie während der Ausbildung benötigen. Wie bei der Assistierten Ausbildung (AsA) werden Betriebe und Auszubildende durch einen Bildungsträger unterstützt.

Für Dich bedeutet das, dass Du als Auszubildende*r während der gesamten betrieblichen Ausbildung Unterstützung von Lehrkräften und Sozialpädagog*innen erhältst. In Abstimmung mit Dir und dem Ausbildungsbetrieb werden dafür individuelle Förderpläne entwickelt und umgesetzt.

Du interessierst Dich für eine bbA? Dann sprich Deine Berufsberatung der Agentur für Arbeit dazu an.

Arbeitsassistenz

LEISTUNGSTRÄGER: REHABILITATIONSTRÄGER, INTEGRATIONSÄMTER

nach § 49 SGB IX und § 185 SGB IX

Wenn Du eine Schwerbehinderung hast, die Dich stark einschränkt, hilft Dir eine Arbeitsassistenz, Dich voll in Deinem Beruf zu entfalten.

Arbeitsassistenz ist eine regelmäßig und dauerhaft benötigte Unterstützung am Arbeitsplatz für Menschen, die ihre berufliche Tätigkeit nur mittels dieser persönlichen Unterstützung ausüben können.

Arbeitsassistenzkräfte helfen beispielsweise, indem sie schwer erreichbare Werkzeuge anreichen, Gebärdensprache dolmetschen oder handschriftliche Texte vorlesen. Sie helfen Dir bei all den Tätigkeiten, die Du aufgrund Deiner Schwerbehinderung nicht selbst ausführen kannst.

Wenn Du eine Schwerbehinderung hast und Unterstützung in Form einer Assistenz benötigst, kannst Du einen Antrag bei Deinem zuständigen Integrationsamt stellen. Dazu gibt es standardisierte Formulare, die ausgefüllt eingereicht werden müssen. Welches Integrationsamt für Dich zuständig ist, erfährst Du auf der Seite der BIH oder bei Deinem Integrationsfachdienst.

Förderung für einen barrierefreien Arbeitsplatz

LEISTUNGSTRÄGER: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT BZW. WEITERE REHABILITATIONSTRÄGER, INTEGRATIONSAMT

nach  SchwbAV § 19 und SchwbA § 26

Arbeitgeber können auch einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten, wenn sie ihre Arbeitsstätten behinderungsgerecht ausstatten. Das sind z. B. notwendige technische Arbeitshilfen und Maßnahmen, die eine dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung ermöglichen oder erleichtern.

Gefördert werden die Beschaffung, Wartungen und Instandhaltungen aller Maßnahmen sowie die Anpassung der Arbeitsmittel an den Stand der Technik. Muss der Gebrauch eines technischen Hilfsmittels geschult werden, wird die hierzu notwendige Ausbildung gefördert. Die Förderung wird für Auszubildende grundsätzlich bei der Agentur für Arbeit beantragt und kann bis zu 100 Prozent der Kosten betragen.

Der Antrag erfolgt i. d. R. durch den Auszubildenden. Er wird nur dann durch den Ausbildungsbetrieb beantragt, wenn die Arbeitshilfen im Besitz des Unternehmens bleiben (zum Beispiel fest montierte Hilfsmittel).

Budget für Ausbildung

LEISTUNGSTRÄGER: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT.
IN SELTENEN FÄLLEN: RENTENVERSICHERUNG, UNFALLVERSICHERUNG ODER TRÄGER DER KRIEGSOPFERFÜRSORGE

nach  §61a SGB IX

Das Budget für Ausbildung ermöglicht Menschen mit Behinderungen, die werkstattberechtigt sind, eine reguläre (theoriereduzierte) Ausbildung im Betrieb zu absolvieren.

Durch das Budget für Ausbildung werden dem Betrieb die Kosten der Ausbildungsvergütung inkl. dem Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis zur tarifvertraglichen Regelung erstattet.

Als Azubi wirst Du am Ausbildungsplatz sowie in der Berufsschule durch eine Assistenz angeleitet und begleitet. Diese Begleitung richtet sich nach Deinem persönlichen Bedarf, der durch die Behinderungen besteht. Weiter werden erforderliche Fahrtkosten durch das Budget finanziert.

Ist aufgrund der Art und Schwere Deiner Behinderungen ein Besuch der Berufsschule nicht möglich, kann der schulische Ausbildungsteil auch in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation (z. B. einem Bildungsträger) erfolgen.

Das Budget für Ausbildung wird so lange gezahlt, wie es nötig ist: maximal vom Beginn bis zum Abschluss der Ausbildung.

Gut zu wissen:

Die Agentur für Arbeit, die Integrationsfachdienste und die unabhängigen Teilhabeberatungsstellen beraten zum Thema Budget für Ausbildung. Den Antrag für das Budget für Ausbildung musst Du als Auszubildende*r stellen.

Solltest Du eine Rückkehr in die Werkstatt für behinderte Menschen wünschen, ist diese durch Deinen Rückkehranspruch möglich. Die Dauer, in der Leistungen des Budgets für Ausbildung genutzt worden sind, wird dann auf die Dauer des Eingangsverfahrens im Berufsbildungsbereich angerechnet.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch Persönliches Budget

LEISTUNGSTRÄGER: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT

nach  § 29 SGB IX

Beim persönlichen Budget erhältst Du Geld (oder Gutscheine), mit dem Du benötigte Dienst- oder Sachleistungen selbst einkaufen kannst.

Das persönliche Budget können Menschen empfangen, die eine Behinderungen haben oder von Behinderung bedroht sind.

Welche Hilfen benötigt werden, welche Dienstleistungen beauftragt werden und zu welchem Zeitpunkt dies geschieht, entscheidest Du – und zwar eigenverantwortlich, selbstständig und selbstbestimmt.

Bezahlt werden alle Leistungen der Förderung, Betreuung, Beteiligung, Assistenz und Pflege, die Menschen mit Behinderungen brauchen. Dazu gehören unter anderem Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben. Somit können durch das persönliche Budget zum Beispiel eine Arbeitsassistenz oder technische Arbeitshilfen finanziert werden.

Gut zu wissen:

Die Agentur für Arbeit, die Integrationsfachdienste und die unabhängigen Teilhabeberatungsstellen beraten zum Thema persönliches Budget. Den Antrag für das Budget stellst Du als Auszubildende*r.

Nachteilsausgleich bei Prüfungen

Wenn Du eine Behinderung hast, kannst Du für Deine Prüfungen einen „Nachteilsausgleich“ beantragen. „Nachteilsausgleich“ bedeutet: Die Prüfung wird so verändert, dass Deine Behinderung Dich möglichst wenig einschränkt bzw. behindert.
 
Beispiele für Nachteilsausgleiche:
 
  • Änderungen bei der Prüfungs-Zeit,
    z. B. Zeit-Verlängerung, mehr Pausen, längere Pausen
  • Änderungen der Prüfungs-Form,
    z. B. mündliche Prüfung statt schriftlicher Prüfung
  • Hilfen bei der Prüfungs-Sprache (z. B. Hilfsperson, die Aufgaben erklärt)
  • technische Hilfen
    z. B. Seh-Hilfen oder besondere Apparaturen für Prüfungsteilnehmer mit Körperbehinderung
  • Hilfen durch Personen
    z. B. eine Vertrauensperson oder ein Gebärdensprachdolmetscher

Den Antrag auf Nachteilausgleich musst Du bei Deiner zuständigen Kammer stellen. Neben einem Antragsschreiben musst Du häufig auch eine ärztliche Bescheinigung und eine Stellungnahme Deines Ausbildungsbetriebes abgeben.

Gut zu wissen:
 
Um Nachteilsausgleiche zu erhalten, benötigst Du keinen Schwerbehindertenausweis. Allerdings werden meistens fachärztliche oder andere amtliche Stellungnahmen verlangt.
 
Nachteilsausgleiche kannst Du sowohl für Ausbildungs-Prüfungen als auch für Fortbildungs-Prüfungen beantragen.
 
Der Antrag muss rechtzeitig vor der Prüfung – spätestens jedoch mit dem Antrag auf Prüfungszulassung – bei Deiner Kammer gestellt werden. Informiere Dich also frühzeitig über die benötigten Unterlagen für den Antrag.