ReZA
Rehabilitations-pädagogische Zusatzqualifikation für Ausbilder*innen

ReZA
Rehabilitations­päda­gogische Zusatz­qualifi­kation für Aus­bilder*innen

Personen, die im Rahmen der Ausbildung von Menschen mit Behinderung tätig sind, benötigen zusätzliche Kenntnisse, um den spezifischen Belangen der Zielgruppe gerecht werden zu können. Um diese Kenntnisse sicherzustellen, ist es Pflicht, eine Person in die Ausbildung einzubinden, die über die rehabilitationspädagogische Zusatzausbildung für Ausbilder*innen, kurz ReZA verfügt. Diese Forderung ergibt sich aufgrund des § 6 der „Rahmenregelung für Ausbildungsregelungen für behinderte Menschen gemäß § 66 BBiG/§ 42 HwO, die am 17.12.2009 als Empfehlung des Hauptausschusses des Bundesinstituts für Berufsbildung aufgrund der entsprechenden Ermächtigung des § 66 BBiG erlassen worden ist.

Der Betrieb kommt der ReZA-Pflicht nach, wenn…

  • die Ausbilder*in oder eine sozialpädagogische Fachkraft des Betriebes über einen ReZA-Nachweis verfügt.

  • der Betrieb behinderungsspezifischen Qualifikationen auf andere Weise glaubhaft machen kann.

  • der Betrieb in Kooperation mit einer Ausbildungseinrichtung ausbildet, die über den ReZA-Nachweis verfügt.

  • behinderungsspezifisch geschultes Personal mit ReZA-Nachweis die Ausbildung fachlich begleitet. Das können sein:

    • Inklusionsberatungsfachkräfte,

    • Berufseinstiegsbegleiter*innen,

    • Mitarbeiter*innen der Integrationsfachdienste.

Steckbrief ReZA

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Adressaten

Die ReZA richtet sich an Ausbilder*innen und (sozial)pädagogische Fachkräfte in Betrieben und Einrichtungen oder Maßnahmen der beruflichen Rehabilitation.

Inhalte

Die Weiterbildung umfasst die 8 Kompetenzfelder:

• Reflexion betrieblicher Ausbildungspraxis
• Pädagogische und didaktische Aspekte 
• Medizinische und diagnostische Aspekte 
• Psychologische Aspekte
• System der beruflichen Rehabilitation
• Recht
• Arbeitswissenschaftliche und arbeitspädagogische Aspekte
• Interdisziplinäre Projektarbeit / Praxistransfer in der Ausbildung junger Menschen mit Behinderung.

Schwerpunkte sind Lernbehinderung, Lernstörung, Verhaltensauffälligkeiten, psychische Behinderung sowie die individuelle Begleitung des jungen Menschen mit Behinderung während der Ausbildung.

Dauer

320 Stunden (empfohlener Richtwert)

Kosten

Etwa 2.000 bis 3.000 €

Finanzielle Förderung

Für die ReZA können steuerliche Vorteile, eine Förderung durch die Agentur für Arbeit, eine Bildungsprämie oder weitere landesspezifische Förderungen gewährt werden. Das zuständige Finanzamt oder die Agentur für Arbeit können dazu nähere Informationen geben.

Anbieter

Die Weiterbildung erfolgt durch anerkannte Bildungseinrichtungen. Anerkannte Anbieter können über die zuständige Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer oder Landwirtschaftskammer erfragt werden.