Fördermöglichkeiten Ausbildung

Inklusionsunternehmen, die ihren eigenen Nachwuchs ausbilden, profitieren von optimal qualifizierten Fachpersonal, das die Unternehmenskultur kennt und häufig dem Betrieb treu bleibt. Ausbildung, insbesondere von Menschen mit erhöhtem Förderbedarf, ist aber auch immer mit einem Aufwand für Unternehmen und Belegschaft verbunden. Gut, dass es vielfältige Förderinstrumente gibt, die diesen Aufwand abfedern und dabei unterstützen, dass die Berufsausbildung für alle Beteiligten zum Erfolg wird.

Wir stellen im Folgenden einige dieser Förderinstrumente vor. Teilweise gibt es in den einzelnen Bundesländern weitere Programme und Fördermaßnahmen. Es lohnt sich also, sich auch bei der zuständigen Kammer, dem Jobcenter und Integrationsamt über Möglichkeiten der Förderung zu informieren.

Klicke auf die einzelnen Felder unten, um mehr über das Förderinstrument zu erfahren.

Hast Du Fragen oder fehlt etwas?

Dann kontaktiere uns unter mehrwert-inklusive@bag-if.de

„Für unsere Azubis mit Behinderung beantragen wir stets den Zuschuss zur Ausbildungsvergütung.“

Jörg, Geschäftsführer der aqb GmbH.

Zuschüsse

1. ausgeblendet

damit erster richtiger Eintrag geschlossen erscheint

Zuschuss zur Einstiegsqualifizierung

LEISTUNGSTRÄGER: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, JOBCENTER

nach § 54a SGB III

Zur Vorbereitung auf eine mögliche Berufsausbildung können junge Menschen mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven eine Einstiegsqualifizierung (EQ) absolvieren. Unternehmen erhalten hierfür Zuschüsse zur Vergütung eines sechs- bis zwölfmonatigen sozialversicherungspflichtigen Praktikums.

Das Unternehmen muss am Ende des Praktikums eine Bescheinigung über die vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten (betriebliches Zeugnis) ausstellen. Die zuständige Kammer stellt auf Antrag des Unternehmens oder der Teilnehmenden ein Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme aus. Dieses bildet die Grundlage für eine mögliche Verkürzung einer anschließenden Berufsausbildung.

Zur EQ-Vergütung erhält das Unternehmen einen Zuschuss bis zur Höhe von 262 Euro monatlich (Stand 2022) zuzüglich eines pauschalierten Anteils am durchschnittlichen Gesamtsozialversicherungsbeitrag.

Zuschuss zur Ausbildungsvergütung

LEISTUNGSTRÄGER: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, REHABILITATIONSTRÄGER

nach § 73 SGB III 

Für Auszubildende mit Behinderung erhalten Arbeitgeber vom Rehabilitationsträger einen Zuschuss zur Ausbildungsvergütung. Voraussetzung dafür: Die Auszubildenden können die Ausbildung sonst nicht erfolgreich durchlaufen. Der Zuschuss zur Ausbildungsvergütung der Bundesagentur für Arbeit soll 60 Prozent der Ausbildungsvergütung nicht übersteigen (einschließlich des darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag). In begründeten Ausnahmefällen kann ein Zuschuss bis zu 100 Prozent gewährt werden.

Für schwerbehinderte bzw. gleichgestellte behinderte Auszubildende können Arbeitgeber von der Bundesagentur für Arbeit einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent der Ausbildungsvergütung erhalten (einschließlich des darauf entfallenden pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag). Voraussetzung ist auch hier: Die Auszubildenden können die Ausbildung sonst nicht erfolgreich durchlaufen. In begründeten Ausnahmefällen erhalten Sie einen Zuschuss von bis zu 100 Prozent.

Gut zu wissen:

Der Zuschuss kann auch gewährt werden, wenn bei jungen Erwachsenen mit Förderbedarf der Grad der Behinderung weniger als 30 beträgt oder der Grad der Behinderung nicht festgestellt ist.

Der Antrag sollte unbedingt vor Abschluss des Ausbildungsvertrages gestellt werden. Zuständig ist die Agentur für Arbeit bzw. das Jobcenter, in dessen Bezirk der Wohnsitz der oder des Auszubildenden liegt.

Wird die Ausbildung mit dem Zuschuss gefördert, kann bei Übernahme nach der Ausbildung zusätzlich noch ein Eingliederungszuschuss beantragt werden.

Zuschuss oder Darlehen für neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen

LEISTUNGSTRÄGER: INTEGRATIONSAMT

nach § 15 SchwbAV

Wenn Arbeitgeber neue Ausbildungsplätze für schwerbehinderte Menschen schaffen, können sie vom zuständigen Integrationsamt einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten, und zwar bis zur Höhe der notwendigen Kosten bei angemessener Beteiligung des Arbeitgebers. Voraussetzung dafür: Der geförderte Ausbildungsplatz bleibt längerfristig schwerbehinderten Menschen vorbehalten.

Neben der behinderungsgerechten Arbeitsplatzausstattung wird auch ein Investitionskostenzuschuss für die reguläre Arbeitsplatzausstattung (z. B. Büroausstattung, PC) gewährt.

Zuschuss oder Darlehen für behinderungsgerechte Ausstattung von Ausbildungsplätzen

LEISTUNGSTRÄGER: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT BZW. WEITERE REHABILITATIONSTRÄGER, INTEGRATIONSAMT

nach  SchwbAV § 19 und SchwbA § 26

Arbeitgeber können auch einen Zuschuss oder ein Darlehen erhalten, wenn sie ihre Arbeitsstätten behinderungsgerecht ausstatten. Das sind z. B. notwendige technische Arbeitshilfen und Maßnahmen, die eine dauerhafte behinderungsgerechte Beschäftigung ermöglichen oder erleichtern.

Gefördert werden die Beschaffung, Wartungen und Instandhaltungen aller Maßnahmen sowie die Anpassung der Arbeitsmittel an den Stand der Technik. Muss der Gebrauch eines technischen Hilfsmittels geschult werden, wird die hierzu notwendige Ausbildung gefördert. Die Förderung wird für Auszubildende grundsätzlich bei der Agentur für Arbeit beantragt und kann bis zu 100 Prozent der Kosten betragen.

Der Antrag erfolgt i. d. R. durch den Auszubildenden. Er wird nur dann durch den Ausbildungsbetrieb beantragt, wenn die Arbeitshilfen im Besitz des Unternehmens bleiben (zum Beispiel fest montierte Hilfsmittel).

Zuschuss zu Gebühren bei der Berufsausbildung

LEISTUNGSTRÄGER: INTEGRATIONSAMT

nach § 26a SchwbAV

Ausbildungsbetriebe, die keiner Beschäftigungspflicht unterliegen, können für besonders betroffene schwerbehinderte junge Menschen unter 27 Jahren Zuschüsse zu Ausbildungsgebühren erhalten. Bezuschusst werden:

  • Abschluss- beziehungsweise Eintragungsgebühren
  • Prüfungsgebühren für das Ablegen der Zwischen- und Abschlussprüfung
  • Betreuungsgebühr für Auszubildende
  • Kosten für außerbetriebliche Ausbildungsabschnitte

Zuschüsse und Prämien zu den Kosten der Berufsausbildung

LEISTUNGSTRÄGER: INTEGRATIONSAMT

nach § 26 b SchwbaV

Arbeitgeber erhalten für Jugendliche und junge Erwachsene mit Behinderungen vom Integrationsamt Prämien und Zuschüsse zu den Kosten der Berufsausbildung. Dies gilt auch für junge Erwachsene, die schwerbehinderten Auszubildenden gleichgestellt sind.

Die Prämien und Zuschüsse werden für Kosten gewährt, die während der Ausbildung anfallen. Das sind zum Beispiel Kosten für Lehr- und Lernmaterial, Personalkosten der Ausbilderinnen beziehungsweise Ausbilder, Gebühren der Kammern sowie Berufs- und Schutzkleidung. Die Förderhöhe richtet sich nach den Umständen des Einzelfalls. Pro Ausbildungsjahr können Beträge von bis zu 2.000 Euro (Stand 2022) gezahlt werden und durch eine Prämie nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss ergänzt werden. Der Antrag wird vom Ausbildungsbetrieb gestellt.

Die Prämien und Zuschüsse sind von den Zuschüssen zu den Personalkosten (Agentur für Arbeit) abgegrenzt.

Zuschuss zur Eingliederung im Anschluss an eine Berufsausbildung

LEISTUNGSTRÄGER: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, REHABILITATIONSTRÄGER

nach § 73 Abs. 3 SGB III

Beschäftigte mit einer Schwerbehinderung, die bereits während der Ausbildungszeit Zuschüsse erhalten haben, können nach Abschluss ihrer Aus- oder Weiterbildung, Eingliederungszuschüsse erhalten.

Es werden bis zu 70 Prozent des Arbeitsentgelts bezuschusst, inklusive des pauschalierten Arbeitgebendenanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag. Die Förderdauer beträgt 12 Monate.

Weitere Leistungen

1. ausgeblendet

damit erster richtiger Eintrag geschlossen erscheint

Assisitierte Ausbildung

LEISTUNGSTRÄGER: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, JOBCENTER

nach § 74 ff. SGB III

Die Assistierte Ausbildung (AsA) hilft Unternehmen dabei, passende Auszubildende zu finden und ihre Nachwuchskräfte erfolgreich zum Berufsabschluss zu begleiten. Das Unterstützungsangebot orientiert sich am individuellen Förderbedarf der Auszubildenden und ihres Betriebes und wird in Zusammenarbeit mit einem Bildungsträger und der Agentur für Arbeit bzw. dem Jobcenter umgesetzt.

Unternehmen und Auszubildende werden in allen Phasen der Ausbildung durch die Assistierte Ausbildung unterstützt:

In der ausbildungsvorbereitenden Phase (maximal sechs Monate) wird das Unternehmen auf Wunsch bei der Ausbildungsstellenakquise sowie bei Formalitäten zum Vertragsabschluss unterstützt. Junge Menschen erhalten Unterstützung in Form von berufsvorbereitenden Maßnahmen zur Berufsorientierung.

In der ausbildungsbegleitenden Phase erhalten der Ausbildungsbetrieb sowie Auszubildende umfangreiche Hilfen. Hierzu zählen individuell angepasste Lernangebote, sozialpädagogische Betreuung oder andere Austauschangebote durch einen Bildungsträger. 

Die Dienstleistungen sind für das Unternehmen kostenfrei. Die Dauer der Förderung beginnt mit der ausbildungsvorbereitenden Phase und endet, je nach individueller Situation, spätestens mit dem erfolgreichen Ausbildungsabschluss.

Gut zu wissen:

Die Förderung kann vor und während der betrieblichen Ausbildung beantragt werden.

Begleitete betriebliche Ausbildung

LEISTUNGSTRÄGER: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT, JOBCENTER

nach § 117 SGB III

Die begleitete betriebliche Ausbildung (bbA) richtet sich gezielt an junge Menschen mit Behinderung, die Unterstützung auf dem Weg in eine Ausbildung sowie während der Ausbildung benötigen. Wie bei der Assistierten Ausbildung (AsA) werden Betriebe und Auszubildende durch einen Bildungsträger unterstützt.

Auszubildenden erhalten während der gesamten betrieblichen Ausbildung Unterstützung von Lehrkräften und Sozialpädagog*innen. In Abstimmung mit dem Ausbildungsbetrieb sowie den Teilnehmer*innen werden dafür individuelle Förderpläne entwickelt und umgesetzt.

Gut zu wissen:

Bei der bbA kann dem Betrieb ein Ausbildungszuschuss gewährt werden. Siehe „Zuschuss zur Ausbildungsvergütung“

Budget für Ausbildung

LEISTUNGSTRÄGER: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT
IN SELTENEN FÄLLEN: RENTENVERSICHERUNG, UNFALLVERSICHERUNG ODER TRÄGER DER KRIEGSOPFERFÜRSORGE

nach  §61a SGB IX

Das Budget für Ausbildung ermöglicht Menschen mit Behinderungen, die werkstattberechtigt sind, eine reguläre (Fachpraktiker-)Ausbildung im Betrieb.

Durch das Budget für Ausbildung werden dem Betrieb die Kosten der Ausbildungsvergütung inkl. dem Arbeitgeberanteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag bis zur tarifvertraglichen Regelung erstattet.

Auszubildende werden am Ausbildungsplatz sowie in der Berufsschule durch eine Assistenz angeleitet und begleitet. Diese Begleitung richtet sich nach dem individuellen Bedarf, der durch die Behinderungen besteht. Weiter werden erforderliche Fahrtkosten durch das Budget finanziert.

Ist aufgrund der Art und Schwere der Behinderungen ein Besuch der Berufsschule nicht möglich, kann der schulische Ausbildungsteil auch in einer Einrichtung der beruflichen Rehabilitation erfolgen.

Das Budget für Ausbildung wird so lange gezahlt, wie es nötig erscheint: maximal vom Beginn bis zum Abschluss der Ausbildung.

Gut zu wissen:

Die Agentur für Arbeit, die Integrationsfachdienste und die unabhängigen Teilhabeberatungsstellen beraten zum Thema Budget für Ausbildung. Den Antrag für das Budget für Ausbildung stellt der oder die Auszubildende.

Sollte eine Rückkehr in die Werkstatt für behinderte Menschen nötig werden, ist diese durch einen Rückkehranspruch gewährleistet. Die Dauer, in der Leistungen des Budgets für Ausbildung genutzt worden sind, werden dann auf die Dauer des Eingangsverfahrens im Berufsbildungsbereich angerechnet.

Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch Persönliches Budget

LEISTUNGSTRÄGER: BUNDESAGENTUR FÜR ARBEIT

nach  § 29 SGB IX

Das Persönliche Budget ist eine Form der Leistungserbringung, bei der Menschen mit Behinderungen oder von Behinderung bedrohte Menschen anstelle von Dienst- oder Sachleistungen eine Geldleistung (oder Gutschein) erhalten. Eigenverantwortlich, selbständig und selbstbestimmt können sie so benötigte Leistungen einkaufen. Welche Hilfen benötigt und welche Dienstleistenden beauftragt werden und zu welchem Zeitpunkt dies geschieht, entscheiden sie selbst.

Bezahlt werden alle Leistungen der Förderung, Betreuung, Beteiligung, Assistenz und Pflege, die Menschen mit Behinderungen brauchen. Dazu gehören unter anderem Leistungen zur Teilhabe im Arbeitsleben. Somit können durch das persönliche Budget zum Beispiel eine Arbeitsassistenz oder technische Arbeitshilfen finanziert werden.

Gut zu wissen:

Die Agentur für Arbeit, die Integrationsfachdienste und die unabhängigen Teilhabeberatungsstellen beraten zum Thema Persönliches Budget. Den Antrag für das Budget stellt der oder die Auszubildende.